Service Ring   -  Steffen Bittner  -  Technischer Handel

Impressum/AGB

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Verantwortlich:

Steffen Bittner

Kontakt:

Höfstr. 28
79664 Wehr
Germany

Umsatzsteuer-ID:

DE341699937

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AGB

Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der Firma 
Service-Ring Steffen Bittner
Höfstraße 28, 79664 Wehr

nachfolgend Service-Ring oder Auftragnehmer genannt

regelt Ihre Geschäftsverbindungen zu uns.

Inhalt


§1 Geltungsbereich
§2 Angebot / Kostenvoranschlag und Preise
§3 Vertragsabschluss / Auftrag
§4 Lieferung
§5 Eigentumsvorbehalt
§6 Dienstleistungen
§7 Mitwirkungspflicht des Betreibers und Kunden
§8 Abnahme, Reklamation
§9 Gewährleistung und Garantien
§10 Warenrücksendungen
§11 Haftungsbeschränkungen
§12 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
§13 Gutscheine
§14 Aufrechnungen
§15 Seminare
§16 Urheberrecht
§17 Unterlagen
§18 Abwerbung
§19 Schlussbestimmungen 
§20 Gerichtsstand
§21 Datenschutz
§22 Kommunikation
§23 Entsorgung


§1 Geltungsbereich

1.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Service-Ring und unseren Auftragnehmern gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Service-Ring richtet sich mit seinen Angeboten und Leistungen an Unternehmer und nicht an Verbraucher, außer es ist im Angebot ausdrücklich etwas anderes geregelt (Momentan trifft das nur auf Seminarteilnehmer zu). Bei Verbrauchern haben teilweise Gesetze Vorrang, die die jeweiligen Verbraucherschutzrechte stärken. 
1.2 Alle Lieferungen und Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind.
1.3 Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber nicht angefordert werden, gelten diese als stillschweigend vereinbart.
1.4 Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart. 
1.5 Etwaige entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und insoweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden. 
1.6 Der Inhalt der AGBs kann durch den Service-Ring jederzeit geändert werden. Im Falle einer Änderung gilt diese auch für bestehende Vertragspartner. Diese müssen seitens des Auftragnehmers unverzüglich über die geänderten AGB informiert werden. Legt der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der geänderten AGB schriftlich Widerspruch beim Auftragnehmer ein, so gilt dieses Verhalten als Zustimmung zu den geänderten AGB. 
1.7 Die aus den vorliegenden AGB resultierenden Rechte und Pflichten sind von beiden Vertragspartnern auf eventuelle Rechtsnachfolger, wie Erben oder Insolvenzverwalter, zu übertragen.

§2 Angebot / Kostenvoranschlag und Preise

2.1 Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. 
2.2 Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Kostenvoranschläge sind zudem 14 Tage gültig und immer kostenlos. Kostenvoranschläge können von uns nur verbindlich nach Kalkulation abgegeben werden. Unsere Kundendiensttechniker oder Dienstleister haben keine Vollmacht zur Abgabe verbindlicher Kostenschätzungen oder Kostenvoranschläge. Technische Änderungen behalten wir uns vor.
2.3 Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden abgestimmt. Eine Erweiterung, Änderung oder Abweichung des Dienstleistungsangebotes kann jederzeit situationsbedingt vorgenommen werden. Daraus resultierender Mehraufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. 
2.4 Eine nach Vertragsabschluss erfolgte Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten oder Umsatzsteuer wird in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet, wenn die Lieferung mehr als einen Monat nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Bei einer Preissteigerung von mehr als zehn Prozent kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei Laufzeitverträgen findet eine jährliche Anpassung des vereinbarten Entgeltes in Höhe von derzeit 3% statt. 

§3 Vertragsabschluss / Auftrag

3.1 Ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kommt durch eine mündliche, fernmündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande, beziehungsweise durch Anklicken des Bestellbuttons im Webshop, wobei Sie die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Spätestens kommt der Vertrag durch Ihre Anfrage dann zustande, wenn unser Kundendiensttechniker oder Dienstleister an dem von Ihnen angegebenen Leistungsort eintrifft. 
3.2 Der Service-Ring ist berechtigt, einzelne Leistungen an Subunternehmer zu vergeben. 
3.3 Der Vertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Lieferungen und Leistungen zur Erfüllung geschlossener Verträge stehen unter dem Vorbehalt, dass eben genannte Hindernisse ebenfalls nicht entgegenstehen. 

§4 Lieferung

4.1 Die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Ist der Kunde Verbraucher, gelten abweichende Regelungen.
4.2 Ein verbindlicher Liefertermin ist nur vereinbart, wenn er von uns schriftlich als solcher bestätigt wird.
Voraussetzung für einen verbindlichen Liefertermin ist die ordnungsgemäße Beibringung sämtlicher vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie der Klärung technischer Fragen, wie z. B. Anschlusswerte, Maße etc. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist oder sollte nachträglich eine geänderte Auftragsausführung vereinbart werden, haben wir sich hieraus ergebende Verzögerungen nicht zu vertreten und der Liefertermin ist in angemessenem Maße anzupassen. Ein verbindlicher Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware an diesem Termin an die angegebene Lieferadresse versendet wird. Die Einhaltung des Liefertermins setzt die pünktliche Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden einschließlich des pünktlichen Eingangs etwa vereinbarter Anzahlungen oder Vorauszahlungen voraus. 
4.3 Teillieferungen und -leistungen durch uns sind zulässig und werden mit deren Ausführung berechnet.
Der Liefertermin wird angemessen angepasst bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten eintreten.
4.4 Im Falle des von uns zu vertretenden Lieferverzugs kann der Kunde nur nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens vier Wochen mit ausdrücklicher Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. 
4.5 Verpackung und Paletten werden handelsüblich berechnet. Rücknahme von Paletten durch den liefernden Unternehmens-Betrieb erfolgt nur in mangelfreiem Zustand und unter Abzug angemessener Abwicklungs- und Verschleißkosten. Transportverluste oder -beschädigungen sind vom Kunden beim Transporteur zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen. 
4.6 Bei vereinbarter direkter Belieferung des Kunden tritt Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen mit Übergabe der Ware und Bestätigung der Übergabe durch Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein ein.
4.7 Der Kunde hat die Produkte unmittelbar nach Anlieferung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf Transportschäden zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.
4.8 Einbringung, Montagearbeiten und Inbetriebnahmen beim Kunden werden von uns nicht vorgenommen und gehören nur bei ausdrücklich schriftlicher Sondervereinbarung zum Lieferumfang.
4.9 Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Zufahrtsstraße und die Baustelle mindestens mit einem 40t-Lkw (Gesamtgewicht des Lastzugs) befahrbar ist. Das Abladen ist Sache des Kunden und erfolgt auf seine Gefahr. Bei Zustellung mit Kranfahrzeug werden die üblichen Abladekosten berechnet. Mehrkosten wegen fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle gehen zu Lasten des Kunden.
4.10 Bei Annahmeverzug oder nicht rechtzeitigem Abruf durch den Kunden sind wir, unbeschadet unseres Erfüllungsanspruchs sowie weiterer Rechte, berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen wie etwa Einlagerung etc. ersetzt zu verlangen. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr der Ware auf den Kunden über. Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Kunden, die Ware nach billigem Ermessen einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware für geeignet erachteten Maßnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen.

§5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher im Rahmen der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen vor.
5.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5.3 Verarbeitung und Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass hieraus eine Verbindlichkeit für uns erwächst. Sofern die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum wertanteilsmäßig (vereinbarter Kaufpreis) an der neuen Sache. Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und zufälligen Untergang (insbesondere Feuer und Wasser) ausreichend zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen. Seine Ansprüche aus den Versicherungen tritt er bereits jetzt an uns ab. Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zugriff Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung aufgrund nicht abdingbarer ausländischer Rechtsvorschriften unwirksam oder nicht durchsetzbar sein sollten, gelten die dem Eigentumsvorbehalt oder der Forderungsabtretung in diesem Bereich entstehenden Sicherheiten als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden erforderlich, hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und zur Erhaltung der Sicherheit erforderlich sind. Soweit der Wert aller unserer Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um 20 % übersteigt, geben wir einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§6 Dienstleistungen

6.1 Sämtliche Dienstleistungen, wie z.B. die Einbringung von Ware in Gebäude, Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten werden von unseren externen Dienstleistern eigenverantwortlich durchgeführt. Der Service-Ring ist dazu berechtigt einzelne Dienstleistungen an Subunternehmer zu vergeben.
6.2 Dienstleistungen erfolgen gemäß unserer Angebote und Preisliste, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die im Dienstleistungsvertrag genannten Leistungen ordentlich, gewissenhaft, zeitnah sowie zuverlässig durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und –standard gewahrt bleibt.  
6.3 Der entstandene und zu belegende Aufwand nicht durchgeführter Aufträge wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit), wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat, weil ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde. 
6.4 Soweit eine sofortige Reparatur nach technischer Klärung der Problemlage nicht sofort möglich ist können unsere Kundendiensttechniker neue Termine vereinbaren. Sie können von uns unter Vorbehalt eine Prognose über die zu erwartenden Kosten verlangen. 
6.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist sind Liefertermine und Reparaturtermine unsererseits unverbindlich. Wenn der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, werden mindestens die Anfahrt und eine halbe Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. 
6.6 Hausmeisterservice und andere pauschal in Rechnung gestellte Dienstleistungen werden gesondert vereinbart. Dabei übernimmt der Auftragnehmer in einigen Fällen Kleinreparaturen, soweit die Arbeitszeit dafür eine halbe Stunde nicht überschreitet und im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt ist. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. 
6.7 Rechnungsprüfungsberichte, Stellungnahmen, Empfehlungen und Beratungen von uns sind unverbindlich und bereiten Entscheidungen des Auftraggebers lediglich vor. Es werden Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet, die vom Auftraggeber ergriffen werden können. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihrer Konsequenzen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
6.8 Muster für Checklisten, Rapporte, Verträge und Angebotserstellung können von unseren Kunden als Vorlage verwendet werden. Diese wurden mit großer Sorgfalt erarbeitet. Gleichwohl handelt es sich um bloße Anregungen für die Praxis, die ein Nutzer nach seinen Vorstellungen und Wünschen und nach den Anforderungen seines speziellen Falles anpassen muss. Die endgültige rechtliche Prüfung und Wertung der Inhalte für die im Einzelfall geplante Verwendung obliegt dem Nutzer; dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf eine zum Zeitpunkt der Verwendung evtl. geänderte Rechtslage und auf die vom Nutzer vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. 

§7 Mitwirkungspflicht des Betreibers und Kunden
 
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine oder mehrere autorisierte Personen zu benennen, die dazu berechtigt sind, für den Kunden verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben und alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Entscheidungen zu treffen.
7.2 Der Betreiber ist verpflichtet den Vertragsgegenstand dem Auftragnehmer so zu übergeben das der Auftragnehmer nicht in der Ausführung seiner Vertraglichen Leistungen behindert wird, ggf. sind Schlüssel zu übergeben.
7.3 Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
7.4 Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
7.5 Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und uns bedingt, dass wir über vorher durchgeführte und/oder laufende Aufträge andere Dienstleister informiert werden. Dies hat auch zu geschehen, wenn zuvor eigene Mitarbeiter des Kunden Versuche unternommen haben eigenständig Reparaturen durchzuführen. Bekannte, evtl. versteckte Mängel sind dem Kundendiensttechniker vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Die Gegenstände müssen wenigstens in einem der Branche entsprechend zu tolerierend gepflegtem Zustand sein.
7.6 Unsere Kunden haben eine gewisse Führsorgepflicht gegenüber unseren Kundendiensttechnikern. Jeder der durch sein Tun oder Unterlassen eine Gefahrenquelle geschaffen hat, ist dazu verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die zur Abwendung eines Schadens von Personen und Sachen erforderlich ist. Unsere Kundendiensttechniker sind vom Betreiber vor Beginn der Arbeiten in die Umgebungs-, Grundstücks- und Betriebsgefahren und erforderlichen Verhaltensmaßnahmen einzuweisen. Der Betreiber darf es nicht dulden, dass sich die Mitarbeiter des Auftragnehmers sicherheitswidrig verhalten. Der Betreiber hat für einen sicheren Arbeitsort, gute Beleuchtung, ausreichend Belüftung und freie Fluchtwege zu sorgen. Eine sicherheitstechnische Überprüfung der Elektroanlagen, Geräte und Potenzialausgleich werden vom Betreiber in den vorgeschriebenen Interwallen veranlasst.
    
§8 Abnahme, Reklamation

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Die Abnahme wird durch die Unterschrift unter dem Rapport des Technikers bestätigt. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwände erhebt. Unabhängig davon stellt die Ingebrauchnahme des reparierten Gegenstandes nach durchgeführter Arbeit die Abnahme dar.
8.2 Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.
8.3 Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation unverzüglich mit dem Auftragnehmer Kontakt aufzunehmen, wobei es nicht genügt, die Reklamation dem Personal am Einsatzort mitzuteilen. Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend. Reklamationen sind daher grundsätzlich schriftlich vom Auftraggeber vorzunehmen.

§9 Gewährleistung und Garantien

9.1 Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, überlässt er dem Unternehmen die Wahl der Art der Nacherfüllung (Nachlieferung/ Nachbesserung) zur Beseitigung des Mangels. Schlägt die Nacherfüllung fehl (§440 Satz 2 BGB), bestimmen sich die Rechte des Kunden nach § 437 Nr. 2 und 3 BGB. 
9.2 Bei Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Mängelansprüche ausgeschlossen. 
9.3 Bei Verkauf von neuen beweglichen Sachen an Unternehmer sowie beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an Verbraucher verjähren die Mängelansprüche in einem Jahr. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben unberührt. Soweit das Unternehmen gemäß Ziff. 8 haftet, verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist. 
9.4 Leuchtmittel, Glas aller Art, Batterien und andere Verbrauchmaterialien sind von der Gewährleistung ausgenommen
Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten. In dem Fall kann der Auftragnehmer nur in Anspruch genommen werden, sofern und soweit der Kunde die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller des Fremderzeugnisses erfolglos geltend gemacht hat. Erfolglose Geltendmachung bedeutet, dass der Kunde die Ansprüche gerichtlich verfolgt, und letzter Instanz ein klageabweisendes Urteil ergeht bzw. wenn über den Hersteller des Fremderzeugnisses das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unserer Lieferung oder Werksleistung unverzüglich nach Leistungserbringung, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen und zu spezifizieren. Mündliche und/oder spätere Mängelrügen können wir nicht berücksichtigen.
9.6 Irrtümer seitens des Kunden bezüglich Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung etwa übergebenen Vorlagen, der mitgeteilten Maße und sonstiger Angaben können eine Mangelhaftigkeit unserer Leistung nicht begründen.
9.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel insbesondere Reiniger, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse wie Überspannung entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Für Verschleißteile und für die Fälle unsachgemäßer Verwendung wird keine Gewähr geleistet. 
9.8 Der Kunde hat die Gebrauchshinweise des Herstellers zu beachten. Soweit ein Schaden/Mangel durch Missachtung der Gebrauchshinweise entsteht entfällt auch Gewährleistung für von uns erbrachte Reparaturleistungen, wenn sich der Fehlgebrauch auf unsere Leistungen ausgewirkt hat.
9.9 Der Mängelanspruch erstreckt sich, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich auf Teile. Weitere Bestimmungen beinhalten unsere jeweils gültigen Garantiebedingungen.
9.10 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Der Nachweis des Mangels obliegt dem Kunden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen.

§10 Warenrücksendungen

10.1 Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Sofern keine gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrechte (z. B. Widerruf im Fernabsatzgeschäft) bestehen, bedürfen Rückgaben der Prüfung durch unsere Mitarbeiter und einer schriftlichen Zustimmung. 
10.2 Die Rücklieferung an uns muss umgehend nach deren Genehmigung unter Nennung der von uns mitgeteilten Return-Merchandise-Autorization-Nummer ("RMA-Nr.") erfolgen. Unser Wareneingang muss spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zuteilung der RMA-Nr. erfolgen und die Ware muss frachtfrei, ungebraucht und originalverpackt zurückgeliefert werden. Sofern diese Bedingungen eingehalten sind, erstatten wir den Warenwert in Form einer Gutschrift; Barauszahlung ist ausgeschlossen. 
10.3 Wir behält uns die Berechnung einer Bearbeitungs- bzw. Rücknahmegebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes vor, mindestens jedoch EUR 15. 
10.4 Eine Rücksendung von Ware mit einem Netto-Einkaufspreis von weniger als EUR 20 ist nicht zulässig und es besteht kein Recht auf Rückerstattung des Warenwertes in Form einer Gutschrift. 
10.5 Sonderanfertigungen und Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurden (Kommissionsware), sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.

§11 Haftungsbeschränkungen

11.1 Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
11.2 Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der vom Service-Ring empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Service-Ring die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet. 
11.3 Der Auftragnehmer übernimmt für die Beratung keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
11.4 Ansprüche des Kunden wegen Schäden, die nicht am Gegenstand selbst, sondern an sonstigen Rechtsgütern des Kunden eintreten (Folgeschäden) sind ausgeschlossen.
11.5 Der Ersatz von nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11.6 Eine Haftung für Schäden, die durch bestehende Mängel des Gegenstandes, auf den sich die Arbeit bezieht oder die durch Betriebsstörungen entstanden sind, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Service-Ring verursacht werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit dem Gegenstand auf den sich die Arbeit bezieht in keinem direkten Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.
Soweit Teile des Gegenstandes, auf den sich die Arbeit bezieht, durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt werden, liefert dieser kostenlos Ersatz und repariert ohne zusätzliche Kosten. 
11.7 Der Auftragnehmer haftet bei Schlüsselverlust nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schlüsselverlust setzt eine Regulierung durch den Versicherer voraus, dass zum Schadenszeitpunkt eine vollständige Schließanlage vorliegt, welche noch einen Zeitwert hat und einen Schließplan sowie ein korrekt geführtes Schlüsselbuch vorhanden sind.
11.8 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen, oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 
Der Service-Ring unterhält eine Haftpflichtversicherung für Berufs- und Vermögensschäden. Die Deckungssummen betragen: 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für sonstige Vermögensschäden. 
11.9 Wird eine erweiterte Haftungssumme gewünscht, ist uns dies vor Auftragserteilung mitzuteilen.

§12 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
12.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis für Waren und Dienstleistungen im Voraus zu zahlen. Auch bei individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen behalten wir uns die Vorauszahlung des vereinbarten Kaufpreises vor.
12.3 Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot, im Online-Bestellvorgang oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.
12.4 Bei verspäteter Zahlung bzw. im Falle der Nichterfüllung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a.. Die Geltendmachung eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens behalten wir uns vor.
12.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
12.6 Bei Zahlung mit Kreditkarte übermitteln Sie uns mit Abgabe der Bestellung gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach Versendung der Ware Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.
12.7 Nimmt der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teil, wird ihm der Bankeinzug spätestens einen Werktag vorher angekündigt. Der Einzug wiederkehrender Zahlungen mit gleichen Beträgen wird einmal jährlich angekündigt. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss. Bei wiederkehrenden Lastschriften erfolgt der Einzug der Lastschrift jeweils vor Beginn der neuen Zahlungsperiode. Der Kunde ist verpflichtet, für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund des Verschuldens des Kunden hat dieser die anfallende Bankgebühr zu tragen. Auf dem Kontoauszug wird als Information angezeigt: „Service-Ring“.
12.8 Zahlung per PayPal Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg. Die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sind sofort zur Zahlung fällig, soweit im jeweiligen Angebot, im Online-Bestellvorgang oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

§13 Gutscheine

13.1 Aktionsgutscheine sind Gutscheine, die nicht käuflich erworben werden können, sondern die wir im Rahmen von Werbekampagnen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgeben. Aktionsgutscheine sind nur im angegebenen Zeitraum und nur einmal im Rahmen eines Bestellvorgangs einlösbar. Einzelne Marken können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein. Bitte beachten Sie, dass Aktionsgutscheine an einen Mindestbestellwert gebunden sein können. 
13.2 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Im Zweifel melden Sie diesen vorher bei uns zur Einlösung telefonisch oder schriftlich an. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.
13.3 Der Aktionsgutschein kann nicht auf Dritte übertragen werden. Mehrere Aktionsgutscheine können nicht miteinander kombiniert werden, es sei denn wir haben etwas anderes vereinbart. 
13.4 Sollten Sie bei Ihrem Kauf einen Aktionsgutschein benutzt haben, so behalten wir uns vor, Ihnen den ursprünglichen Preis der Ware, die Sie behalten, zu berechnen, falls – aufgrund Ihres Widerrufs – der Gesamtwert der Bestellung unter den jeweiligen Wert des Aktionsgutscheines fällt oder diesem entspricht.

§14 Aufrechnungen

14.1 Die Aufrechnung oder die Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts bei nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden sind ausgeschlossen. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist auch insoweit ausgeschlossen, als Gegenansprüche des Kunden nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
14.2 Der Kunde kann nur mit einer Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, die Forderung resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis.

§15 Seminare

15.1 Der Service-Ring wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach möglichst aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. 
15.2 Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Seminars) können vor oder während der Durchführung des Seminars vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändern.
15.3 Teilnehmerskripten, die vom Service-Ring zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung nicht enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
15.4 Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders vereinbart.
15.5 Der Service-Ring kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihm in den Leistungsangeboten festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankungen des Referenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung absehen.
15.6 Bei Absage einer Veranstaltung durch den Service-Ring erhält der Kunde unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. 
15.7 Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Service-Ring sind in jedem Falle ausgeschlossen. 
15.8 Soweit der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gem. § 355 BGB zu widerrufen. 
15.9 Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Kunden werden diesem, sofern individuell nichts anderes vereinbart, von dem Service-Ring Stornogebühren i. H. v. 20 % des Rechnungsbetrages berechnet, sofern die Absage bis zu fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Bei einer Absage bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 40 % der Teilnahmegebühren an, bei Absagen bis zu einer Woche davor 80 %. Bei einer Absage weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. 
15.10 Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Falle wird dem Kunden keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/en ist dem Service-Ring vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. 
15.11 Sollten Stornierungsgebühren für die im Auftrag des Kunden vorgenommenen Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen, Seminarräume, Referenten) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Kunden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.
15.12 Der Service-Ring übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen oder der Durchführung der Seminare.
15.13 Webinare dürfen von Teilnehmern grundsätzlich nicht aufgezeichnet werden. Webinare werden vom Service-Ring aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dürfen vom Service-Ring für weitere Online-Seminare verwendet und veröffentlicht werden. Wir können Ihre Teilnahme nur planen, wenn Sie der Aufzeichnung zustimmen. 
15.14 Die Datenübertragung über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Service-Ring haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetverbindung und fehlerfreie Übertragung bei Webinars und Verfügbarkeit anderer Internet basierter Dienstleistung.
15.15 Der Service-Ring übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, sowie Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn gleich welcher Art diese sind.
15.16 Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich.
15.17 Die Verhaltens-und Sicherheitsregeln sind von jedem Teilnehmer an Präsenzseminaren zur Kenntnis zu nehmen, zu unterschreiben und zu befolgen. 
15.18 Ansprüche auf Schadensersatz des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Service-Ring, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Service-Ring nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Service-Ring, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 
15.19 Der Service-Ring haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Kunden (Garderobe; Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

§16 Urheberrecht

16.1 Die erstellten Beratungs- und Dienstleistungen sind unser geistiges Eigentum. Dies umfasst unter anderem Checklisten, Wartungslisten, Diagnosetools, Muster für Rapporte, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen. Das Nutzungsrecht daran steht dem Auftraggeber lediglich für eigene Zwecke und in dem Auftrag beschriebenen Umfang zu. Die Weitergabe durch den Auftraggeber, sowie jedwede Überlassung an dritte oder zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist ein Ausgleich in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei uns entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten. 
16.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages von unseren Mitarbeitern und unseren Kooperationspartnern erstellten Unterlagen unabhängig von der Form nur für Erfüllung des Auftrages Verwendung finden.
16.3 Berufliche Äußerungen von uns dürfen nicht zu Werbezwecken des Auftraggebers verwendet werde.
16.4 Das Urheberrecht an Seminarunterlagen (incl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Service-Ring ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

§17 Unterlagen

17.1 Übergebene Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten werden nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 
17.2 Kataloge, Prospekte etc. enthalten nur annähernde Angaben und vermögen Beanstandungen des Kunden nur dann zu begründen, wenn sie zum Bestandteil eines Vertrags oder einer Vereinbarung zwischen den Parteien gemacht werden.

§18 Abwerbung

18.1 Wir versuchen den Arbeitsmarkt zu beleben und unzufriedenen oder motivierten Angestellten die Möglichkeit zu geben sich beruflich weiterzuentwickeln. Schadenersatzansprüche wegen Abwerbungsmaßnahmen sind ausgeschlossen.

§19 Schlussbestimmungen 

19.1 Die Unwirksamkeit oder die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des zustande gekommenen Vertrages. An Stelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung gelten entsprechende gesetzliche Bestimmungen oder eine Regelung, welche zwischen den Parteien neu vereinbart wird.
 
§20 Gerichtsstand

20.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
20.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand der Geschäftssitz des Service-Ring. Wir sind aber auch berechtigt eine Klage am Hauptsitz Ihres Unternehmens zu erheben. 
20.3 Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt

§21 Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite: www.service-ring.com 

§22 Kommunikation

22.1 Die Benutzung von Telekommunikationsgeräten (Email/Fax/Anrufbeantworter) kann eine sichere Übertragung von Informationen an uns nicht immer sicherstellen. Wichtige und kritische Informationen und Mitteilungen müssen daher auf dem Postweg zugesandt werden.
22.2 Soweit der Kunde uns einen Faxanschluss und/ oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass er ohne Einschränkungen über dieses Fax und/ oder über diese E-Mail-Adresse erreichbar ist. Der Kunde sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät und/ oder auf die E-Mail haben und dass er Faxeingänge und/ oder eingehende E-Mails regelmäßig überprüft. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät und/ oder die E-Mail nur unregelmäßig auf Eingänge überprüft wird oder Sendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. 
22.3 Dem Kunden ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.

§23 Entsorgung

23.1 Der Kunde, sofern er ansässig innerhalb Deutschlands ist, übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. 
23.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG bzw. Art. 9 der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG bzw. Art. 13 der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. 
23.3 Im Falle, dass der Kunde eine Entsorgung durch uns wünscht, werden wir dem Kunden ein Angebot zur Rücknahme und Entsorgung der Ware zum Zeitpunkt des Entsorgungsfalles erstellen. Die Kosten für Transport und Entsorgung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

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